Meldungsdatum: 29.09.2022

Aktuelle Corona-Regelungen in Nordrhein-Westfalen

Land NRW sieht derzeit von zusätzlichen Schutzmaßnahmen ab

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen hat soeben mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen von den ab dem 1. Oktober bestehenden Möglichkeiten, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen anzuordnen, vorerst keinen Gebrauch machen wird. Insbesondere die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Land nicht anordnen. Die Landesverordnungen bleiben auch nach dem 1. Oktober inhaltlich im Wesentlichen unverändert, auch für den Kreis Viersen.

Ergänzend zu den Bundesregelungen schreibt die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Oktober vor: 

Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Die neuen Regelungen treten am Samstag, 1. Oktober, in Kraft und gelten zunächst bis zum 31. Oktober 2022.