Meldungsdatum: 05.10.2022

Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1959 bis 1964 haben Zeit bis Januar

2019 ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, bis spätestens 2033 ihre grauen oder rosafarbenen, unbefristeten Papierführerscheine ebenso wie ihre unbefristeten Plastikführerscheine gegen einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen vorgenommen. Aktuell müssen Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein ihre Scheine umtauschen. Zeit haben sie bis zum 19. Januar 2023.

Um den neuen Führerschein zu beantragen, ist es nicht notwendig, ins Stadthaus zu kommen. Gibt man im Service-Portal der Stadt unter service.osnabrueck.de „Führerschein“ ein, stehen unter dem Punkt „Führerscheinumtausch“ nicht nur alle relevanten Informationen zur Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Antragsschreiben herunterzuladen. Dieses Schreiben wird ausgefüllt und mit einem biometrischen Foto Lichtbild versehen an die Führerscheinstelle, Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück, geschickt. Den neuen Führerschein erhalten die Antragssteller dann durch die Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Nach Erhalt des neuen besteht die Pflicht, den alten Führerschein an die Führerscheinstelle zurückzuschicken.

Der Pflichtumtausch kostet inklusive der Gebühren für den Direktversand 30,40 Euro. Die Stadt bittet aufgrund des hohen Aufkommens alle Bürgerinnen und Bürger darum, nach einer Antragsstellung von Rückfragen abzusehen.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de