Meldungsdatum: 06.10.2022

Schadensbehebung im Naturschutzgebiet Bommecketal

Im Naturschutzgebiet Bommecketal fanden im Juni und Juli dieses Jahres nicht genehmigte Bauarbeiten mit erheblichen Eingriffen in die dort geschützte Tier- und Pflanzenwelt statt. Die Umweltbehörden des Kreises sowie die Stadt Plettenberg arbeiten gemeinsam an Lösungen.

Im Juni und Juli dieses Jahres fanden im Naturschutzgebiet Bommecketal in Plettenberg Bauarbeiten statt mit erheblichen Eingriffen in die dort geschützte Tier- und Pflanzenwelt. Insbesondere wurden Veränderungen des Bachverlaufes vorgenommen und die Böschungen teilweise neu modelliert. Besonders nachteilig ist, dass das Gewässer nicht mehr auf voller Länge durchgängig ist, worunter etwa die Groppe (Fischart) zu leiden hat. Betroffen sind auch Rote-Liste-Arten wie die Gestreifte Quelljungfer (Libelle), der Alpenstrudelwurm und die Krustenrotalge.
Die seitens der Stadt Plettenberg in Auftrag gegebenen Arbeiten waren der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises im Vorfeld weder bekannt, noch wären sie genehmigungsfähig gewesen. Die Stadt, die Untere Naturschutz- und die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises haben sich nunmehr auf das weitere Vorgehen zur möglichen Wiederherstellung und zur Kompensation nicht wiederherstellbarer Naturbestandteile verständigt. „Die große Schwierigkeit besteht vorliegend darin, dass es sich um ein FFH-Gebiet handelt", erklärt Johannes Osing, Fachdienstleiter Umwelt. Solche Flora-Fauna-Habitate dienen dem Schutz von europaweit bedrohten oder sehr seltenen, natürlichen Lebensräumen und wildlebenden Arten, um diese in einem „günstigen Erhaltungszustand“ zu bewahren oder diesen wiederherzustellen. Bei allen eventuellen Wiederherstellungsmaßnahmen muss die Naturschutzbehörde deshalb darauf achten, dass diese Schutzziele eingehalten werden. „Wünschenswert wäre es natürlich, vor allem den Wasserlauf so schnell wie möglich wieder in Ordnung zu bringen“, so Osing weiter.
Sofortmaßnahmen und Maßnahmenplan
Arbeiten zur Behebung der Schäden können erst erfolgen, wenn ein Fachgutachterbüro eine entsprechende Planung vorgelegt hat. Die Stadt Plettenberg wird diese nun auf ihre Kosten und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde in Auftrag geben. Die Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes sollen beurteilt und ein Maßnahmenplan entwickelt werden. Der weitere Zeitplan für die durchzuführenden Arbeiten, für die ebenfalls die Stadt aufkommt, wird sich danach richten. Kurzfristig wird die Stadt unter Begleitung der Naturschutzbehörde einige Sofortmaßnahmen zum Schutz des Gebietes vornehmen, zum Beispiel die Entfernung von Gehölzschnitt und der Einbau einer Sperre gegen unbefugtes Befahren.

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 966 6149


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Die Umweltbehörden des Kreises und die Stadt Plettenberg arbeiten gemeinsam an Lösungen zur Schadensbehebung im Naturschutzgebiet Bommecketal. Foto: Klaus Kraatz/ Märkischer Kreis

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Die Umweltbehörden des Kreises und die Stadt Plettenberg arbeiten gemeinsam an Lösungen zur Schadensbehebung im Naturschutzgebiet Bommecketal. Foto: Klaus Kraatz/ Märkischer Kreis