Meldungsdatum: 07.10.2022
Zählerstände von Gartenwasseruhren für das Jahr 2022 können auch jetzt schon an die Stadt Ahaus übermittelt werden. Das geht direkt über ein Online-Formular (https://bit.ly/GartenwasserAhaus) oder per E-Mail (gebuehrenabteilung@ahaus.de).
Die Daten müssen schriftlich mitgeteilt werden, eine Angabe per Telefon ist nicht möglich. Fristende für die Bekanntgabe der Zählerstände zur Erstattung der Wasserschwundmengen aus dem Jahr 2022 ist der 15. Januar 2023. Zählerstände, die nach dieser Ausschlussfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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