Meldungsdatum: 06.10.2022

Landtagswahl: Möglichkeiten zur Stimmabgabe, auch wenn etwas schiefgeht

Die Stadt Osnabrück macht vor der Landtagswahl am Sonntag, 9. Oktober, darauf aufmerksam, dass es auch bei Eintreten unvorhergesehener Situationen die Möglichkeit gibt zu wählen.

Wer beispielsweise fristgerecht die Briefwahl beantragt, aber keine Unterlagen erhalten hat, kann sich bis Samstag, 8. Oktober, 12 Uhr im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 melden. Dort kann nachvollzogen werden, wann die Unterlagen beantragt wurden. Gegen eine Versicherung an Eides statt können dann neue Unterlagen ausgestellt werden. Wichtig: Wer Briefwahl beantragt, aber keine Unterlagen erhalten hat, kann nicht am Sonntag im Wahllokal wählen.

Wird jemand plötzlich krank, gibt es am Sonntag bis 15 Uhr die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit einer schriftlichen Vollmacht im Wahlbüro die Unterlagen abholen zu lassen. Bis spätestens 18 Uhr müssen sie dort wieder abgegeben werden. Bei der Zählung berücksichtigt werden außerdem Stimmen, die bis 18 Uhr in einem der Briefkästen am Stadthaus 1, am Rathaus oder an der Sedanstraße 109 eingeworfen werden.

Wer am Sonntag zur Urnenwahl ins Wahllokal geht und wahlberechtigt ist, kann dort auch ohne den Wahlbenachrichtigungsbrief gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweises seine Stimme abgeben. Der Brief dient lediglich der Information. Wer den Brief verloren hat und nicht mehr weiß, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, kann unter https://geo.osnabrueck.de/landtagswahl_2022/?i=map per Eingabe der Wohnadresse herausfinden, wo er seine Stimme abgeben kann.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541 3234557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de