Kreis Steinfurt. Seit Monaten steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Immer mehr Menschen merken das ganz konkret im Alltag - und eine Besserung scheint nicht in Sicht. „Besonders die steigenden Energiepreise bringen viele in Bedrängnis“, weiß Thomas Robert, Vorstand des jobcenter Kreis Steinfurt und weiter: „In dieser finanziell existenzbedrohenden Situation können staatliche Leistungen Abhilfe schaffen.“ Für Familien und Arbeitnehmer gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Arbeitslosengeld II
So ist das Arbeitslosengeld II eine staatliche Unterstützung, die nicht nur Arbeitslose erhalten, sondern auch Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Betroffene müssen dafür einen Antrag beim örtlichen Jobcenter stellen. „Grob gesagt, stellen wir dann das tatsächliche erzielte Einkommen nach Abzug von Freibeträgen den angemessenen Lebenshaltungskosten sowie Wohn- und Heizkosten gegenüber und zahlen die Differenz“, so Robert. Je nach Bedarf, kann das Jobcenter dann Wohn- und Heizkosten in voller Höhe übernehmen und Geld für Lebenshaltungskosten zahlen.
„Besonders kritisch wird es für einige Haushalte, wenn die endgültigen Strom- und Heizkostenabrechnungen ins Haus flattern“, weiß Robert und erklärt, dass auch für eine kurze Zeit – wie beispielsweise einen Monat – Anspruch auf Unterstützung bestehen könne, wenn Haushalte durch die Nachforderungen in finanzielle Schieflage gerieten. Er rät in diesen Fällen, den Anspruch umgehend geltend zu machen.
Das Jobcenter übernimmt allerdings keine Kosten für den Haushaltsstrom. Diese müssen aus den sogenannten Regelbedarfen beglichen werden, mit denen Ausgaben für das tägliche Leben bestritten werden müssen.
Wohngeld
Das Wohngeld ist eine weitere staatliche Unterstützungsleistung, von der Menschen in finanziellen Schwierigkeiten profitieren können. Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, solange er keine Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II vom Staat erhält. Bezieher von geringem Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld haben hingegen die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. „Sollte also das Gehalt, das Arbeitslosengeld I oder das Kurzarbeitergeld zu gering ausfallen, lohnt es sich einen Antrag zu stellen“, rät Robert.
Wohngeld wird sowohl für Mieter als auch Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gezahlt. Vor dem Gang zum örtlichen Rathaus empfiehlt Robert, den eigenen Wohngeldanspruch mittels Wohngeldrechners auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorab schnell und unkompliziert zu überprüfen.
Kinderzuschlag
Schließlich haben Familien mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Dieser beträgt derzeit 229 Euro monatlich pro Kind und muss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt werden.
Ein Anspruch kann ebenfalls vorab schnell und unkompliziert mit dem KIZ-Lotsen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit überprüft werden.
Robert betont abschließend: „Natürlich fällt vielen Arbeitnehmern der Gang zum Jobcenter oder anderen staatlichen Stellen schwer, aber wir sind da um zu helfen – besonders jetzt, in diesen Krisenzeiten.“