Meldungsdatum: 07.10.2022

Allgemeinverfügung: Heime müssen Coronatests ermöglichen

Auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums hat der Landkreis Peine eine Allgemeinverfügung zur Testung von Besuchern von Heimen auf das Coronavirus erlassen. Ab Samstag, 8. Oktober sind Heime nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) verpflichtet, Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus im Rahmen eines einrichtungsspezifischen Testkonzeptes für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, anzubieten. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 7. April 2023 und ist auf der Homepage des Landkreises Peine zu finden:

https://www.landkreis-peine.de/Aktuelles/Allgemeinverfügungen-Verordnungen  

Pressekontakt: Fabian Laaß, Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit; f.laass@landkreis-peine.de; 05171/401-1105