Meldungsdatum: 11.10.2022
Am 31. Oktober 2022 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Ahaus appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, diese rechtzeitig beim Finanzamt Ahaus abzugeben.
Die Abgabe soll online über das Portal ELSTER (www.elster.de) erfolgen. Alternativ kann die Erklärung auch über andere Software-Anbieter abgegeben werden, zum Beispiel über den Online-Service des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, sind Papiervordrucke beim Finanzamt erhältlich.
Eigentümerinnen und Eigentümer können einige grundstücksbezogene Daten im digitalen Grundsteuerportal abrufen (www.grundsteuer-geodaten.nrw.de), die sie bei der Erstellung der Erklärung unterstützen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.
Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klickanleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt Elster leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen. Zudem sind Checklisten und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Ahaus ist unter der Rufnummer (02561) 929-1959 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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