Meldungsdatum: 11.10.2022

Grundsteuer-Reform: Stadt Ahaus ruft zur Abgabe der Erklärung auf

Am 31. Oktober 2022 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab

Am 31. Oktober 2022 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Ahaus appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, diese rechtzeitig beim Finanzamt Ahaus abzugeben. 

Die Abgabe soll online über das Portal ELSTER (www.elster.de)  erfolgen. Alternativ kann die Erklärung auch über andere Software-Anbieter abgegeben werden, zum Beispiel über den Online-Service des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, sind Papiervordrucke beim Finanzamt erhältlich. Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Erklärung ist ausschließlich das Finanzamt Ahaus zuständig. Die Stadt Ahaus ist daran nicht beteiligt. 

Einige grundstücksbezogene Daten können im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden (www.grundsteuer-geodaten.nrw.de). Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig. 

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Ahaus ist unter der Rufnummer (02561) 929-1959 zu erreichen.


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Grundsteuerreform - Grafik Bundesfinanzministerium

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Grundsteuerreform - Grafik Bundesfinanzministerium

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