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Unna, den 12. Oktober 2022

Erneute Offenlegung des Bebauungsplans Unna Nr. 122 „Hertingerstraße / Brockhausstraße“
Kreisstadt Unna.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 14. September 2022 den Beschluss gefasst, den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 122 "Hertingerstraße / Brockhausstraße" mit der dazugehörenden Begründung gem. § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich /Plangebiet: Das Plangebiet liegt in Unna-Mitte und wird begrenzt durch die Brockhausstraße, Hertingerstraße, B1 und Ziegelstraße.

Planungsziel: Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Unna Nr. 122 „Hertingerstraße / Brockhausstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Sportplatzgeländes an der Hertingerstraße und der Brockhausstraße geschaffen werden. Zugleich werden direkt angrenzende für Gewerbe und Wohnen genutzte Flächen in die Planung mit einbezogen.

Der Bebauungsplan Unna Nr. 122 einschließlich der zugehörigen Fachgutachten wurde bereits in der Zeit vom 26.06 bis 27.07.2020 offengelegt; zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Themenkomplexen „Bildungseinrichtung“ und „Mobilitätskonzept und Verkehrserschließung“ sowie zu den Fragestellungen Verfahrenswahl, Erhalt von Baumbestand an der Hertingerstraße sowie Freiflächen- und Artenschutz wurden mit dem am 01.10.2020 vom Rat der Kreisstadt Unna gefassten Abwägungsbeschluss abschließend geprüft und abgewogen. Auf der Grundlage der vorliegenden Prüfungs- und Abwägungsergebnisse konnte die Bildungseinrichtung mit Grundschule, Kita und Sporthalle nach § 33 Abs. 2 BauGB im Vorfeld des Satzungsbeschlusses genehmigt werden.

Diejenigen Stellungnahmen, die das Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen thematisieren, wurden im weiteren Verfahren geprüft und haben zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs geführt. Auch wurden abgestimmte Planungsänderungen für den Wohnungsbau berücksichtigt.

Die geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen sich im Wesentlichen auf die überbaubaren Flächen für die geplante Wohnbebauung, die zulässige bauliche Dichte, die Erschließung der Gewerbegebietsflächen und die Art der hier zulässigen Nutzung, die Abgrenzung des Straßenraums der Hertingerstraße zum Standort der Bildungseinrichtung, Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Begrünung sowie die Örtlichen Bauvorschriften.

Der Entwurf der Planung sowie die Artenschutzprüfung und das Schallschutzgutachten können in der Zeit vom

13. Oktober bis einschließlich 16. November 2022

bei dem Bereich 61, Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr eingesehen werden.

Zusätzlich kann die Planung im Internet eingesehen werden. Unter der Internetadresse
https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren sind die Planunterlagen als Download abrufbar.

Anregungen können per Mail abgegeben werden (bauleitplanung(at)stadt-unna.de), oder schriftlich (Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna).

Stellungnahmen hierzu können während der o. g. Auslegungsfrist insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61, Stadtplanung unter den o.g. Kontaktdaten vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Bereiches Stadtplanung zur Verfügung.

Anregungen zu diesem Verfahren: bauleitplanung@stadt-unna.de

 

Planzeichnungen/Anlagen:

  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

 

Gutachten

  • Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept, April 2020
  • Fachbeitrag Schallschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm), 30.10.2019
  • Fachbeitrag Schallschutz Verkehrs- und Gewerbelärm, Aktualisierung 08.09.2020
  • Fachbeitrag Schallschutz Verkehrs- und Gewerbelärm, Aktualisierung 11.04.2022
  • Immissionstechnischer Fachbeitrag zum Umbau der Kreuzung Hertingerstraße / Brockhausstraße, 31.10.2019
  • Immissionstechnischer Fachbeitrag zum Umbau der Kreuzung Hertingerstraße / Brockhausstraße, Aktualisierung 08.09.2020
  • Gefährdungsabschätzung Hertinger Tor, Nov. 2013
  • Abschlussbericht Sanierung Hertinger Tor Westteil in Unna April 2018
  • Sanierungsbestätigung Kreis Unna 20.09.2018
  • Artenschutzprüfung 03.12.2015
  • Artenschutzprüfung Aktualisierung 07.09.2020

 

 



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