Meldungsdatum: 11.10.2022
Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder gilt das Angebot der Kindertagespflege, in der eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Kinder betreut. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung vorrangig. Gleichfalls richtet sich das Angebot der Kindertagespflege an berufstätige Eltern über dreijähriger Kinder, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr sollten bis zum 4. November 2022 erfolgt sein. Es wird den Eltern empfohlen, die Möglichkeit der drei Betreuungsanfragen auszunutzen.
Kinder in Kindertageseinrichtungen
Am Mittwoch, den 2. November und Donnerstag, den 3. November 2022 können Eltern ihre Kinder, die ab dem 1. August 2023 eine Kindertageseinrichtung in Ahaus besuchen sollen, in den jeweiligen Kindergärten anmelden. Möglich sind die Anmeldungen während der Öffnungszeiten der Einrichtungen oder nach Vereinbarung. Bei dem Anmeldegespräch sollte das zu betreuende Kind anwesend sein. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind zukünftig 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlich betreuen zu lassen. Das Kinderuntersuchungsheft (gelbes Vorsorgeheft) des Kindes ist mitzubringen. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt bei der Anmeldung noch nicht.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Anmeldung für die Kindertageseinrichtung direkt und jederzeit vom Computer aus über das Online-Elternportal „LITTLE BIRD“ zu erledigen. Hier finden Sie auch Informationen über die Betreuungsanbieter, z.B. Betreuungsformen, Kontaktdaten, pädagogische Angebote und Aktivitäten. Es sind maximal drei aktive Betreuungsanfragen pro Kind und Betreuungsbeginn gleichzeitig möglich. Eine genaue Beschreibung mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Eltern auf der Startseite von „LITTLE BIRD“ unter portal.little-bird.de/Suche/Ahaus.
Folgende Tageseinrichtungen für Kinder nehmen Anmeldungen entgegen:
Kinder in Tagespflege
Am Mittwoch, den 26. Oktober und am Donnerstag den 27. Oktober 2022 oder nach gesonderter Vereinbarung können Kinder für die Tagespflege angemeldet werden. Bei der Tagespflege stehen wöchentliche Betreuungszeiten von 15, 25, 35 oder 45 Stunden zur Auswahl.
Für Informationen und Beratung stehen zur Verfügung
Die Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung in Kindertagesspflege entspricht der für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Nachweis für Ganztagsplätze
Wer eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden in einer Kindertageseinrichtung buchen möchte, muss bis zum 1. Dezember 2022 einen individuellen Nachweis des Betreuungsbedarfs erbringen. Hierzu steht den Eltern ein digitales Formular zur Verfügung. Das Formular ist auf der Website der Stadt Ahaus www.stadt-ahaus.de/leben-in-ahaus/bildung/kindertageseinrichtungen/uebersicht/ hinterlegt. Auch über einen Link in LITTLE BIRD können Eltern zum digitalen Formular gelangen und es z.B. am Smartphone ausfüllen.
Die Kriterien für die Vergabe der 45 Stundenplätze und weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Ahaus dargestellt. Bei Fragen dazu steht den Eltern der Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus gerne zur Verfügung.
Kinder mit Behinderung
In fast allen Kindertageseinrichtungen in Ahaus und auch in einer Kindertagespflegestelle können Kinder mit Behinderung integrativ betreut werden. In den Kindertageseinrichtungen unterstützt zusätzliches Personal die Erzieherinnen und sorgt dafür, dass die Kinder mit Handicaps die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Therapeuten möglich.
Darüber hinaus bietet die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Ahaus im Familienzentrum Wittekindshof – Scheelenkamp Plätze für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen nach dem Sozialgesetzbuch XII an. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung für eine heilpädagogische Gruppe nicht mittels „LITTLE BIRD“ erfolgen kann.
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Ahaus" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.