Meldungsdatum: 17.10.2022
Die Eltern der Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind, können ihr Kind in der Woche vom 24. bis 28. Oktober an einer Grundschule zum Schuljahr 2023/2024 anmelden. Die Stadtverwaltung hatte die Eltern dazu bereits aufgefordert und viele haben inzwischen einen konkreten Anmeldetermin in einer Grundschule erhalten. Soweit Eltern bisher noch keinen Termin erhalten haben, können sie sich an eine Grundschule ihrer Wahl wenden und mit dem Schulbüro einen Anmeldetermin vereinbaren.
Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden. Beim Schulanmeldetermin stellen die Eltern ihr Kind der Schule vor. Dazu müssen sie die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.
An diesem Donnerstag (20. Oktober) findet in den städtischen Grundschulen hierzu ein Elterninformationsabend unter dem Titel „Erfolgreich starten! – Wie der Anschluss von der Kita zur Grundschule gelingt“ statt. Die genauen Informationen zur Uhrzeit etc. werden von den jeweiligen Grundschulen erteilt.
Wie der Fachbereich Bildung, Kultur, Sport der Stadt Ahaus mitteilt, verpflichtet das Schulgesetz die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. „Für die Anmeldung kommen demnach alle Grundschulen im Stadtgebiet in Betracht, in erster Linie aber die jeweilige Stadt- oder Ortsteilschule, da jedes Kind zunächst Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Schule im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität hat“, so die Verwaltung. Schülerfahrkosten werden nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule und bei Erreichen einer Entfernungsgrenze erstattet.
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