Meldungsdatum: 17.10.2022

Albachten: Geflügelpest bestätigt

Stallpflicht ab sofort im gesamten Stadtgebiet

 

Münster (SMS) Ab sofort besteht Stallpflicht für Geflügel im gesamten Stadtgebiet – das H5N1-Virus (Subtyp des Influenza-A-Virus) ist am Wochenende als Ursache einer Erkrankung in einer Tierhaltung von 90 Vögeln unterschiedlicher Rassen festgestellt worden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe hat den klinischen Geflügelpestverdacht in einer Geflügelhaltung in Münster-Albachten bestätigt. Der betroffene Bestand wurde noch am selben Tag euthanasiert. 

Die aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. In Ausnahmefällen mit einer hohen Infektionsdosis kann die Vogelgrippe auch auf den Menschen übertragen werden und dort eine Erkrankung auslösen.

Es wird daher empfohlen, bei unmittelbarem und engem Kontakt mit krankheitsverdächtigem Geflügel einen wirksamen Mund-Nasenschutz zu tragen und sich präventiv gegen die Influenza impfen zu lassen. Ein Zusammenhang mit den aktuellen Geflügelpestausbrüchen in NRW ist unwahrscheinlich, wahrscheinlich handelt es sich um eine eingetragene Infektion durch Wildvögel.

Das Veterinäramt richtet aktuell eine Sperr- und eine Beobachtungszone im Radius von drei bzw. zehn Kilometern ein. Tierhalter in diesen Bereichen müssen dem Veterinäramt umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen.

Rückfragen oder Meldungen zur Geflügelpest können innerhalb der üblichen Bürozeiten telefonisch unter 0251 / 492 54 61 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de gerichtet werden.