Meldungsdatum: 18.10.2022

Geflügelpest-Gefahr nimmt wieder zu: Federvieh bestmöglich schützen

Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt - steigt mit dem beginnenden herbstlichen Vogelzug wieder an. Die Meldungen über Ausbrüche in deutschen Geflügelhaltungen häufen sich. Gefährdet sind keineswegs nur Großbetriebe, sondern auch Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Dabei scheint die Vogelgrippe mittlerweile aber kein streng saisonales Geschehen mehr zu sein: „Während das Virus in den vergangenen Jahren überwiegend in den Herbst- bzw. Wintermonaten auftrat und in der warmen Jahreszeit mehr oder weniger eine ‚Sommerpause‘ eingelegt hat, sind in diesem Jahr ganzjährig in Europa Geflügelpestfälle nachgewiesen worden –  sowohl bei Wildvögeln als auch in Nutzgeflügelbeständen. Dennoch steigt das Ausbruchsrisiko mit dem Herbstvogelzug nochmals zusätzlich an“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.

Der Bereich um die Fuldaauen der Stadt Kassel ist besonders gefährdet, da hier das ganze Jahr über größere Populationen an Wasserwildvögeln vorhanden sind und im Herbst noch Zugvögel hinzukommen, die das Areal als Rast- und Sammelplatz nutzen.

Der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen ist die konsequente Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen. Zu solchen Biosicherheitsmaßnahmen gehören insbesondere:

„Wer sein Geflügel optimal schützen will, der sollte den Freilandauslauf zumindest teilweise einschränken –zum Beispiel indem den Tieren nur noch ein Teil der gesamten Auslauffläche zur Verfügung gestellt wird. Bestmöglichen Schutz kann man auch erreichen, wenn der Aufenthaltsbereich mit engmaschigen Netzen umspannt wird oder Volieren von oben abgedeckt werden“, erläutert Purkl.

Übrigens: Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies schleunigst nachholen.  Die entsprechenden Meldebögen sowie Informations- und Merkblätter zur Geflügelhaltung und zur Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes (www. kassel.de → Suchfunktion: ‚Geflügel‘).

Umgang mit toten Wildvögeln
Wer tote oder kranke Wildvögel der folgenden Arten findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann:

Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail (veterinaer@kassel.de).

Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten in einem bestimmten Areal innerhalb kurzer Zeit tot aufgefunden werden.

 

Pressekontakt: Victor Deutsch