Meldungsdatum: 18.10.2022

Bestätigte Fälle von Wildtiergeflügelpest im Kreis Wesel

Kreis Viersen rät zu Vorsicht und Meldung von Fällen

Der Kreis Wesel hat erneut zwei Wildvögel mit dem Geflügelpesterreger vom Typ H5 N1 gemeldet. Aufgrund der geographischen Nähe rät der Kreis Viersen aktuell zur Vorsicht.

Um die Verbreitung der Geflügelpest auch im Kreis Viersen frühzeitig erkennen zu können, werden im Rahmen des landesweiten Monitorings bei Wildvögeln Proben entnommen und zur Untersuchung auf das Virus weitergeleitet.

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollten diesen nun unbedingt dem Kreis Viersen melden. Darüber hinaus sind alle Bestandsveränderungen genau zu dokumentieren.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW fordert alle Geflügelhalter- auch in Klein- und Hobbyhaltungen-  dringend auf, die gesetzlich vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem:

Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens, kann auch eine Aufstallung des Hausgeflügels im Kreis Viersen notwendig werden. Allen Geflügelhaltern wird daher angeraten, Aufstallungsmöglichkeiten schon jetzt vorzubereiten.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Daher sollten tote Vögel unter keinen Umständen angefasst werden.

Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Die aviäre Influenza (Geflügelpest) ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Nach einer Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom vergangenen Jahr hat sich bewahrheitet, dass das Auftreten der Geflügelpest kein saisonales Phänomen mehr ist, sondern sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert hat.

Deutschland und Europa erleben seit Oktober 2020 zahlreiche schwere Geflügelpest- Seuchenlagen. Im Winter 2021/ 2022 kam es in Nordrhein- Westfalen zu elf Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen und zu über 60 positiven Nachweisen bei Wildvögeln.

Der letzte Nachweis der Viruserkrankung erfolgte im April 2022 in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Wesel. Das damalige Restriktionsgebiet erstreckte sich bis in den Kreis Viersen hinein.

Der Erreger ist Anfang Oktober außerdem in einer Hobbygeflügelhaltung in Bottrop- Kirchhellen nachgewiesen worden. An der Küstenregion Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden.