Presseinformation

Nr. Steinfurt, 20. Oktober 2022


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Geflügelpest in Münster: Ausbruch führt zu Einschränkungen im Kreis Steinfurt
Teile der Gemeinde Altenberge liegen in der Überwachungszone

Kreis Steinfurt. Nachdem sich der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in Münster bestätigt hat, haben die angrenzenden Kreise um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Bereiche der Gemeinde Altenberge liegen in der Überwachungsszone. Das bedeutet: In diesem Gebiet dürfen weder Vögel noch Geflügelfleisch oder Eier in eine Geflügelhaltung hinein- oder aus einer Geflügelhaltung herausgebracht werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes möglich. 

Geflügelhalter in dieser Zone müssen dem Kreisveterinäramt aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen sowie ihre Tiere aufstallen. Die Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden. 

Das Kreisveterinäramt ruft alle Geflügelhalter im Kreisgebiet auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Jeglicher Kontakt zu Wildvögeln ist dringend zu verhindern. Insbesondere sollte Futter und Wasser sicher vor Wildvögeln geschützt angeboten werden.  

Die entsprechende Verfügung, weitere Beschränkungen und eine interaktive Karte mit dem reglementierten Gebiet sind im Internet unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff "Geflügelpest" zu finden. 

Weitere Informationen gibt es auch unter www.fli.de.