Meldungsdatum: 24.10.2022

„Wohin mit dem Herbstlaub?“ – Die Abfallberatung der Stadt Ahaus gibt Hinweise

Herbstlaub auf Gehwegen muss entfernt werden

In der Herbstzeit werden oft große Mengen an Laub auf Grundstücke und Gehwege geweht. Dieses Laub muss beseitigt werden. Nasses Laub ist sehr rutschig und kann zur Gefahr werden, gerade für Fahrradfahrer und Fußgänger. Stark genutzte Straßen werden von der öffentlichen Straßenreinigung gereinigt. Für Gehwege und Straßen in den Wohngebieten sind die Bürger/innen zuständig. Egal, ob das Laub von eigenen, städtischen oder Nachbarbäumen kommt - dort, wo es landet muss es entfernt und anschließend entsorgt werden. Dafür hat jeder Grundstückseigentümer Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung kann auf Mieterinnen und Mieter oder andere Personen übertragen werden.

„Wohin mit dem Herbstlaub?” fragen sich daher manche Bürgerinnen und Bürger, die die bunten Blätter aus dem Garten und von Wegen mühsam zusammengerecht und -gefegt haben. Die Abfallberatung der Stadt Ahaus gibt daher einige Hinweise zu dem Thema:


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Laubbox in Wessum

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Laubbox in Wessum

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