Alle Meldungen
Presseinfos abonnieren
Suche
Fotoarchiv
Druckansicht



Presseinformation

25. Oktober 2022
Pilze sammeln ist nur außerhalb von Naturschutzgebieten erlaubt
Untere Naturschutzbehörde weist auf Mengen für Eigenbedarf hin

Kreis Steinfurt. Wer im Wald Pilze sammeln möchte, sollte wissen: In Naturschutzgebieten dürfen Pilze nicht entnommen werden. Ebenfalls dürfen eingezäunte Flächen in Wäldern nicht betreten werden, um beispielsweise auf Suche zu gehen, teilt die untere Naturschutzbehörde mit. Auch ist das Sammeln von Pilzen außerhalb von Schutzgebieten nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf zulässig. 

Die Beschränkung auf den Eigenbedarf hat einen ganz einfachen Grund, erklärt Birgit Jedrzejek, Landschaftsökologin der unteren Naturschutzbehörde: „Pilze im Wald verwerten beispielsweise die organische Substanz oder versorgen in der sogenannten Symbiose viele Bäume mit Wasser und Nährstoffen. Außerdem dienen sie zahlreichen Wildtieren als Nahrung. Deshalb dürfen auch nur so viele Pilze gesammelt werden, wie man kurzfristig für eine Mahlzeit verwerten kann.“ Sammler können das Pilzwachstum für die kommenden Jahre unterstützen, indem sie die Pilze nicht ausreißen, sondern abschneiden oder herausdrehen und einen Teil im Bestand belassen. Wer einen Beitrag zum Naturschutz leisten möchte, sollte außerdem nicht während der Morgen- und Abenddämmerung sammeln. Zu diesen Zeiten sind die Wildtiere sehr aktiv und sollten nicht gestört werden. 

Bestimmte Pilzarten stehen generell unter Naturschutz, wie Trüffel und Kaiserling, und dürfen nirgendwo in freier Natur gesammelt werden. Andere Speise- und Giftpilze sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Hier, mahnt Jedrzejek, sollte die Faustregel gelten: „Nur ernten, was man hundertprozentig kennt. Eine Bestimmung der Pilzarten per App ersetzt nicht die echte Artenkenntnis. Besser ist es, an einem Pilzseminar teilzunehmen.“ 

Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die genannten Regeln empfindliche Bußgelder fällig werden können. Einzelheiten zu geschützten Pilzarten können in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nachgelesen werden, beispielsweise unter www.gesetze-im-internet.de.




Kontaktdaten Herausgeber:
Kreis Steinfurt | Der Landrat

Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
pressestelle@kreis-steinfurt.de
www.kreis-steinfurt.de