Meldungsdatum: 26.10.2022
Die Bezirksregierung Münster hat heute die Einrichtung eines siebten Zuges an der Irena-Sendler-Gesamtschule Ahaus zum Schuljahr 2023/2024 genehmigt, wie bereits im vergangenen Jahr. Damit kann die Schule einen siebten Zug bilden, wenn sich mindestens 175 Ahauser Schülerinnen und Schüler für das 5. Schuljahr anmelden.
Die Stadt Ahaus hatte dies bereits im vergangenen Jahr für das jetzt laufende Schuljahr beantragt. Die Genehmigung der Bezirksregierung erfolgte damals nur wenige Tage vor Beginn des Schulanmeldeverfahrens. Beigeordneter Werner Leuker hierzu: „Es ist durchaus mehr als wahrscheinlich, dass der sehr späte Zeitpunkt der Genehmigung der Bezirksregierung im vergangenen Jahr, aber auch die geringere Anzahl an Wechselschülerinnen und -schülern aus Ahaus sowie die immer noch sehr präsenten Eindrücke aus dem Schulanmeldeverfahren zum Schuljahr 2021/2022 mit schmerzlichen Abweisungsentscheidungen und einer späteren Mehrklassenbildung am Ende gemeinsam ursächlich waren für die zu geringe Anmeldezahl im vergangenen Jahr.“
In diesem Jahr gibt es nun eine rechtzeitige Genehmigung und Klarheit bei den Bedingungen. Damit können Eltern bei ihren Überlegungen zur Schulwahl für das kommende Schuljahr davon ausgehen, dass an der Gesamtschule wohl keine Abweisungsentscheidungen erfolgen müssen. Werner Leuker freut sich über diese Entwicklung: „Ich freue mich insbesondere für die Eltern über diese frühzeitige Genehmigung, wenngleich auch damit noch nicht sicher ist, ob die erforderliche Anzahl im Anmeldeverfahren erreicht werden wird. Die Ahauser Eltern, die sich für das kommende Schuljahr mit der Schulwahl für ihr Kind beschäftigen müssen, können mit dieser Genehmigung jetzt ohne die Befürchtungen der letzten Jahre über die passende Schulformwahl für ihr Kind entscheiden. Damit können eigentlich behindernde und systemeinschränkende Störfaktoren außen vor bleiben.“
In der aktuellen Genehmigung stellt die Bezirksregierung außerdem auch heraus, dass diese Entscheidung aufgrund der Entwicklungen im vergangenen Jahr keine unmittelbar schulgefährdenden Veränderungen für andere Schulen und Schulformen, auch bei umliegenden Schulträgern auslöst. „Auch das ist ein weiterer wichtiger Hinweis, der insgesamt zeigt, dass eine solche Entscheidung für die Gesamtschule in Ahaus auch im nachbarschaftlichen Umgang gut vertretbar ist“, so Werner Leuker.
Die Schulanmeldeverfahren für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I finden in Ahaus in der Zeit vom 13. bis 17. Februar 2023 statt. Dort wird sich dann zeigen, ob die Mindestanforderung von 175 Anmeldungen aus der Stadt Ahaus erfüllt ist. Falls diese Zahl nicht erreicht wird, behält sich die Bezirksregierung vor, die jetzt erteilte Genehmigung erneut zu widerrufen.
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