Meldungsdatum: 26.10.2022

Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung

Die Regelungen bleiben unverändert auch im Kreis Viersen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) teilt mit, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das Land verzichtet aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehen auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022. Die Regelungen bleiben somit auch für den Kreis Viersen unverändert.

Ergänzend zu den Bundesregelungen gelten damit weiterhin folgende Regelungen in NRW und damit auch für den Kreis Viersen:

Test-und-Quarantäneverordnung

Die Test-und-Quarantäneverordnung ist ebenfalls laut MAGS ohne wesentliche Änderungen verlängert worden. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert über 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Weitere Informationen unter https://www.kreis-viersen.de/corona