Meldungsdatum: 26.10.2022

Vier mögliche Schwerpunkte für die Verwaltung

Korrektur: Rat gibt strategische Leitplanken vor / Votum für Tiefengeothermie

ACHTUNG: KORREKTUR 

Münster (SMS) Die Stadtverwaltung in Münster schlägt dem Rat einen Beschluss vor, demzufolge sie künftig vier Handlungsfelder zum Schwerpunkt ihrer Arbeit macht: "Klimaneutralität", "leistbares und nachhaltiges Wohnen", eine "stadtverträgliche und nachhaltige Mobilität" sowie das Thema "Vielfalt und Zusammenhalt". Laut dem Vorschlag, über den der Rat im Dezember entscheidet, sind diese Handlungsfelder in einem mittelfristigen Zeitraum als "dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsprioritäten" zu verstehen, was sich auch im städtischen Haushalt niederschlagen soll.

Der Rat beauftragt die Verwaltung dem eingebrachten Vorschlag zufolge, zunächst darzulegen, was in den jeweiligen Handlungsfeldern schon erreicht worden ist. Bis Mitte 2023 soll sie dann ein Verfahren entwickeln, das eine zielorientierte Steuerung mit der jährlichen Erstellung des Haushaltsplanes verzahnt. In einem der nächsten Schritte soll aus den prioritären Handlungsfeldern eine Strategie für die städtische Steuerung einschließlich der Haushalte für die kommenden Jahre abgeleitet werden. Weitere darüber hinausgehende und freiwillige Aufgaben der Verwaltung sollen möglich bleiben. Aber nur noch, wenn sie sich in einem dann "verdichteten Ressourcenwettbewerb um Personal und Finanzen durchsetzen", wie es in der Ratsvorlage heißt.

Anlass für den jetzt eingebrachten Vorschlag für einen Ratsbeschluss im Dezember ist das zuletzt stark veränderte Arbeitsumfeld für Kommunen. Sowohl Politik als auch Verwaltung sehen sich immer neuen Herausforderungen gegenübergestellt, die zudem immer komplexer werden. Stichworte wie Klimawandel, Pandemie, Ukraine-Krieg, Digitalisierung, demografische Entwicklung, Urbanisierung, Globalisierung und auch der gesellschaftliche Wertewandel stehen für die aktuellen Treiber, die Handlungsdruck in vielfachen Formen auslösen und neue Instrumente für eine zielgerichtete Steuerung der kommunalen Arbeit nahelegen.

 

 Klimafreundliche Wärmeversorgung mit Tiefengeothermie nutzen

Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, die aktive Nutzung der Tiefengeothermie für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzutreiben. Um das Potenzial dieser Energiequelle im tiefen Untergrund in Münster zu konkretisieren, sollen dreidimensionale Messungen durchgeführt werden. Zur Finanzierung dieses aufwendigen Verfahrens sollen Fördermittel beantragt werden.

Im November und Dezember des vergangenen Jahres zeigten umfangreiche zweidimensionale Messungen des Geologischen Dienstes NRW im Münsterland auch für die Stadt Münster positive Ergebnisse für eine mögliche Nutzung der Tiefengeothermie zur Wärmeversorgung. Zur genauen Beurteilung der geologischen Verhältnisse ist nun eine 3D-Seismik geplant, mit der die Schichten im tiefen Untergrund räumlich dargestellt werden.

Der Rat befürwortet eine aktive fachliche, lokale und regionale Vernetzung, um das Nutzungspotenzial der Tiefengeothermie zu quantifizieren und voranzutreiben. Eine potenzielle Nutzung von Tiefengeothermie hat einen sehr hohen Stellenwert in einer klimafreundlichen Energieversorgung in Münster und auch im Münsterland.

 

Praktika

Außerdem stimmte der Rat einer Regelung für die Vergütung der jährlich rund 600 Praktikant*innen zu, die in der Stadtverwaltung schul- und studienbegleitende Ausbildungsabschnitte, Praktika im Rahmen einer externen Ausbildung oder im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren. „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels werden Praktika verstärkt mit der Zielsetzung angeboten, zukünftige Nachwuchskräfte frühzeitig an die Stadt zu binden“, heißt es dazu in einer Beschlussvorlage des Personal- und Organisationsamtes der Stadtverwaltung.

Studienbegleitende Pflichtpraktika sollen ab kommendem Jahreswechsel mit 500 Euro pro Monat (brutto) vergütet werden, sofern, diese auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten angelegt sind, einem Studium vorgelagert oder studienbegleitend sind. Angehende Erziehr*innen soll ein Praktiumshonorar in gleicher Höhe angeboten werden, sofern diese Praktika im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend sind und auf einen Zeitraum von mindestens einem Monat ausgelegt sind.

 

 

Pressekontakt: Thomas Reisener