Meldungsdatum: 27.10.2022
Neben der Auskunft aus der Bauakte besteht nun auch die Möglichkeit, eine Baulastenauskunft direkt online zu beantragen. Eine Baulast verpflichtet den Eigentümer/die Eigentümerin eines Grundstücks bestimmte öffentlich-rechtliche Auflagen zu erfüllen. Der Eigentümer/die Eigentümerin kann verpflichtet sein, Dinge auf seinem/ihrem Grundstück zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen.
Hier geht’s zum Online-Antrag: bit.ly/BaulastenverzeichnisAhaus
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