Baumfällungen im Stadtgebiet nötig

27.10.2022 | Herten

Der Zentrale Betriebshof startet mit den Arbeiten

In den kommenden Monaten müssen im Hertener Stadtgebiet etwa 100 Bäume, die wesentliche Schadbilder aufweisen, gefällt werden. Dies ist das Ergebnis der diesjährigen Baumkontrollen. Die Bäume werden unter Beachtung der Schutzzeiten gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz im Zeitraum bis Ende Februar 2023 gefällt. Mit den Arbeiten beginnt der Zentrale Betriebshof (ZBH) in der kommenden Woche.

Die betroffenen Bäume weisen wesentliche Schadbilder auf, die zum Absterben der Bäume führen bzw. führten oder aktuell eine Unfallgefahr darstellen. „Die genaue Anzahl kann aufgrund von Schad- und Krankheitsverläufen, unvorhersehbaren Bau- und Notmaßnahmen variieren und nicht exakt vorhergesagt werden. Alle Maßnahmen dienen zum Erhalt der Verkehrssicherheit, der Schutz von Menschen hat oberste Priorität“, erklärt Klaus Breuer, Bereichsleiter Grün beim ZBH.

Der ZBH bemüht sich aber, entsprechenden Ersatz zu pflanzen. Es sollen rund 80 neue Bäume im Stadtgebiet als Ausgleich gepflanzt werden. Diese Arbeiten erfolgen witterungsabhängig im Zeitraum von Dezember 2022 bis April 2023.

In Zeiten des Klimawandels ist es wichtig, besonders widerstandsfähige und robuste Baumarten auszuwählen – und genau deshalb wird zum Beispiel der französische Ahorn Teil des Baumbestands im Stadtgebiet. Als Kompensation, Neubepflanzung von Baugebieten sowie den Friedhöfen plant der ZBH, ca. 60 weitere Bäume zu pflanzen. Über 30 Obstbäume wurden bereits im Rahmen des „Einheitsbuddelns“ im Oktober in der Grünanlage Paschenberg gesetzt. 

Im Katzenbusch müssen etwa 15 bis 20 Rotbuchen im Waldbestand gefällt werden. Rotbuchenbestände leiden besonders unter dem Klimawandel, der sich in der sogenannten Buchenkomplex-Erkrankung zeigt. Die entsprechende Nachpflanzung erfolgt in Abstimmung mit „Wald und Holz NRW“. Auch hier werden klimaresiliente Arten, wie beispielsweise Stieleiche, Hainbuche und Esskastanie, zum Einsatz kommen. In Teilflächen erfolgt die Wiederbegrünung durch sogenannte Sukzession. Das bedeutet, dass sich aus dem Bestand des Waldes Baumarten selbst ansäen.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de



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