Meldungsdatum: 28.10.2022

Neue Straßenreinigungsgebühren geplant

Stadtrat entscheidet über Kalkulation des SAB am 8. Dezember

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (SAB) hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2023 bis 2024 kalkuliert. Während die Kosten für die Gehwegreinigung weiterhin stabil gehalten werden können, sind Anpassungen bei den Gebühren für die Fahrbahnreinigung geplant. Über den entsprechenden Satzungsentwurf entscheidet der Stadtrat in seiner Dezembersitzung.

 

Die planmäßige Neukalkulation für die kommenden zwei Jahre wurde notwendig, weil die derzeit gültige Straßenreinigungsgebührensatzung nach drei Jahren zum Dezember dieses Jahres ausläuft. Bei der Neukalkulation wurden Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt.

 

Aufgrund allgemeiner Preis- und Tarifsteigerungen sowie gestiegener Kosten für Kraftstoffe ist mit der neuen Straßenreinigungsgebührensatzung eine Anhebung der Gebühr für die Fahrbahnreinigung (Reinigungsklasse I, Ia-c, II, III, IV, VI, VII) um durchschnittlich 3,6 Prozent geplant. Weiterhin soll auf Basis der neuen Kalkulation bei den Durchgangsstraßen eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich 3,4 Prozent erfolgen.

 

Bei den Gebühren für die Gehwegreinigung (Reinigungsklasse I, Ia-c) sind keine Änderungen vorgesehen. Hierzu schlägt der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb vor, dass die Gebühren auf dem seit 2018 konstanten Preisniveau bleiben.


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Geplante Gebührensätze

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