[Suche]

Druckansicht

Pressemitteilung vom
02. November 2022
Baulasten jetzt minutenschnell abfragen
Bauaufsicht des Landkreises bietet neuen Online-Service an

Landkreis Kassel.

Vor dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie ist es ratsam, einen Blick in das Baulastenverzeichnis zu werfen, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Damit Auskünfte über etwaige vorhandene Baulasten schneller erteilt werden können, hat die Bauaufsicht im Landkreis Kassel einen Online-Service auf der Homepage eingerichtet. 

„Der Online-Service ermöglicht eine minutenschnelle Abfrage in 80 bis 90 Prozent der Fälle“, erklärt Tim Rüddenklau, Leiter des Fachbereichs Bauen und Umwelt. Über das neue digitale Angebot werden Anfragen zu Grundstücken ohne Baulasten (Negativauskunft) direkt und ohne Zeitverzug online und als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. „Sofern Baulasten auf dem abgefragten Grundstück bestehen, wird die Anfrage unmittelbar an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet, um innerhalb weniger Tage das zugehörige Baulastenblatt zur Verfügung stellen zu können“, erklärt Rüddenklau weiter.

Uns so funktioniert es: Der Sofort-Service kann direkt über den Link https://landkreiskassel.de/baulastauskunft oder mit wenigen Klicks über die Startseite der Homepage des Landkreises Kassel www.landkreiskassel.de unter der Rubrik Bürgerservice/Online-Service aufgerufen werden. Die Verwaltungsgebühr für die Baulastauskunft beträgt 22 Euro je abgefragtes Flurstück und wird sofort per Paypal, Giropay oder Kreditkarte bezahlt. Im Anschluss an den Bezahlvorgang kann das PDF mit der gewünschten Auskunft heruntergeladen werden.

 

HINTERGRUND:
Wenn eine Baugenehmigung oder eine Teilungsgenehmigung nicht erteilt wird, kann das verschiedene Gründe haben. Möglicherweise liegt das betroffene Grundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche oder das geplante Haus befindet sich zu nah an der Grundstücksgrenze. In diesen Fällen kann die Eintragung einer Baulast helfen. Mit der Baulast verpflichtet sich der Grundstückseigentümer, etwas auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder eben zu unterlassen. Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers, die in das Baulastenverzeichnis eingetragen wird, um eine Bau- oder Teilungsgenehmigung zu erteilen.

 

 

 



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Landkreis Kassel / Alia Shuhaiber



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:


Mit wenigen Klicks kann in wenigen Minuten eine Baulastauskunft über die Homepage des Landkreises Kassel eingeholt werden.
Mit wenigen Klicks kann in wenigen Minuten eine Baulastauskunft über die Homepage des Landkreises Kassel eingeholt werden.


[Zurück]

LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de

Die Pressestelle Pressestelle LANDKREIS KASSEL ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.