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Windkraftanlagen dürfen länger laufen


Grund ist die Energiekrise / Befristete Aufhebung von Vorgaben zu Schall und Schattenwurf / Erste Anträge beim Landkreis Leer
02. November 2022

In Deutschland soll wegen der Energiekrise mehr Strom erzeugt werden. Windkraft-Unternehmen dürfen deshalb vorübergehend ihre Anlagen länger laufen lassen und während der Betriebszeiten die Leistung erhöhen. Die Bundesregierung hat dafür Vorgaben zu Belastungen durch Schall und Schattenwurf befristet gelockert, und zwar bis zum 15. April 2023.

Die Regelung betrifft auch Anlagen im Landkreis Leer. „Nachbarn von Windenergieanlagen sollten sich darauf einstellen, dass es vorübergehend zu einer erhöhten Lärmentwicklung und vermehrten Licht- und Schattenreflexen kommen kann“, teilt die Kreisverwaltung dazu mit.

Wie viele Betreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, steht noch nicht fest – erste Anträge beim Bauamt des Landkreises liegen jedoch bereits vor. Der Landkreis ist als Immissionsschutzbehörde zuständig. Konkret bedeutet die Regelung: Nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, kann der Schallpegel von Windenergieanlagen während der Nacht erhöht werden. Eine Betriebsbeschränkung zur Verminderung oder Vermeidung von Schattenwurf kann ebenfalls aufgehoben werden.

Dagegen können Abschaltungen oder Betriebsbeschränkungen aufgrund des Artenschutzes nicht aufgehoben werden.

Die befristete Regelung steht in Zusammenhang mit der Alarmstufe des Notfallplans Gas, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgerufen hat. Eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ermöglicht es den Betreibern von Windenergieanlagen, auf Antrag von den bisherigen Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf abzuweichen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, die ins Netz eingespeiste Strommenge zu erhöhen.

Die Ausnahmen gelten längstens bis zum 15. April 2023 oder bis zum vorzeitigen Ende des Notfallplans Gas.

 

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