Meldungsdatum: 08.11.2022
Der Märkische Kreis hatte im Sommer 2021 in Herscheid sowie im Mai dieses Jahres in Lüdenscheid Sperrbezirke eingerichtet. In beiden Städten war jeweils in zwei Bienenhaltungen die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden.
Die befallenen Bestände in Herscheid wurden daraufhin unverzüglich abgetötet und das Material saniert, um eine Verbreitung der Infektionskrankheit zu verhindern. Das Veterinäramt hat alle Bienenhaltungen im Sperrbereich untersucht. Dabei wurden zwar keine klinisch erkrankten Völker, jedoch erhebliche Sporennachweise gefunden. Im Frühjahr 2022 erfolgte daher die Sanierung aller Bienenbestände mit Sporennachweis. Zeitgleich wurden die betroffenen Bienenstöcke durch die Imker desinfiziert. Mit Erfolg: Die Amerikanische Faulbrut in Herscheid gilt als beseitigt, der Sperrbezirk ist ab sofort aufgehoben.
Sperrbezirk in Lüdenscheid bleibt bestehen
In Lüdenscheid bleibt ein begrenzter Sperrbezirk dagegen bestehen. Im Sommer 2022 wurde hier in zwei Bienenhaltungen ebenfalls die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen. Die betroffenen Völker wurden unschädlich gemacht. Bei einer ersten Untersuchung aller im Sperrbezirk gehaltenen Bienenvölker sind Sporen nachgewiesen worden. Die Sanierung ist für das Frühjahr 2023 geplant. Die Sperrverfügung für Bienenhalter gilt daher weiterhin.
Bakterielle Infektionskrankheit
Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit („Paenibacillus larvae“), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder getötet werden.
Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.
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