Meldungsdatum: 10.11.2022

Kommunale Impfangebote noch bis Dezember

Am Mittwoch hat die Landesregierung den neuesten Erlass zur Organisation des Impfgeschehens veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass die kommunalen Impfangebote spätestens zum Jahresende auslaufen, da man davon ausgehe, dass „die Impfungen durch Ärzte- und Apothekerschaft abgedeckt werden können“. Für den Kreis Recklinghausen bedeutet dies, dass auch die beiden verbliebenen kommunalen Impfstellen in Marl und Recklinghausen in den nächsten Wochen die letzten Impftermine anbieten werden. „Bürgerinnen und Bürger, die sich noch unkompliziert von unseren Teams impfen lassen wollen, sollten diese Chance nutzen“, sagt Landrat Bodo Klimpel.

Die Impfstelle in Recklinghausen in den Räumlichkeiten des DRK an der Kölner Straße 20 öffnet bis zum 10. Dezember an jedem Samstag von 12 bis 18 Uhr. Wer sich in der Impfstelle beim DRK in Marl gegen das Corona-Virus impfen lassen möchte, kann dies noch am Freitag, 11. November, und am 18. November tun, jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr. Danach wird diese Impfstelle geschlossen.

Darüber hinaus wird es in den nächsten Wochen mehrere mobile Impfaktionen geben. Aktuell stehen diese Termine fest:
In Castrop-Rauxel am 29. November, in den Räumen der Caritas, Lambertusplatz 1. Die Uhrzeit wird noch festgelegt. In Datteln am 15. November von 14 bis 18 Uhr im DRK-Haus, Ahsener Straße 43. In Herten am 22. November von 10 bis 14 Uhr im Glashaus, Hermannstraße 16, in Marl am 19. November und am 10. Dezember von 10 bis 18 Uhr im Marler Stern und in Recklinghausen am 24. November und am 15. Dezember, jeweils von 13.30 bis 18 Uhr im Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1.

An den kommunalen Impfstellen werden auch Auffrischungsimpfungen mit den auf die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/5 angepassten Impfstoffen angeboten. Sie sind vorgesehen sechs Monate nach der ersten Boosterimpfung oder einer Coronainfektion für Personen über 60 Jahren, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Personen im Alter ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, für Beschäftige in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und damit vergleichbare Personengruppen sowie Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe insbesondere mit direktem Nutzerkontakt. Ein Nachweis darüber ist nicht erforderlich.

Mitzubringen zum Impftermin ist in jedem Fall der Personalausweis. Darüber hinaus sollten der Impfpass, die Krankenkassenkarte und für die Booster-Impfung zusätzlich der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung mitgebracht werden.

„Auch Personen, die aktuell nicht über eine Krankenversicherung abgesichert sind, können die kommunalen Impfangebote wahrnehmen“, betont der Leiter der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI) beim Kreis Recklinghausen, Patrick Hundt.

Wer noch Rückfragen zu den Impfungen in den kommunalen Impfstellen hat, kann sich an die Impf-Hotline des Kreises Recklinghausen wenden unter 02361 9709078. Montags bis donnerstags können dort von 13 bis 15 Uhr allgemeine Fragen gestellt werden, z.B. welche Impfstoffe zur Verfügung stehen, wer sich aktuell impfen lassen kann oder wo es kommunale Impfangebote gibt.

Seit Oktober 2021 hat die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises insgesamt 80.000 Impfungen in den Impfstellen und in 99 mobilen Impfaktionen organisiert.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de