Meldungsdatum: 14.11.2022

Jugendamt sucht Ehrenamtliche für Vormundschaften

Neues Gesetz gibt Freiwilligen Priorität / Anspruchsvolle Aufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe Münster

Münster (SMS) Menschen, die die Herausforderung eines anspruchsvollen Ehrenamtes annehmen wollen, sucht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Es will Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche verstärkt an Freiwillige vergeben und sie in ihrem Engagement unterstützen. Schon jetzt übernehmen in Münster einige Ehrenamtliche Vormundschaften für Minderjährige, deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde - oder für junge Geflüchtete, die ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten nach Münster gekommen sind. Eine Erneuerung des Vormundschaftsgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, will Ehrenamtlichen Priorität geben vor Menschen, die Vormundschaften beruflich übernehmen.

Eine Vormundin oder ein Vormund übernimmt alle rechtlichen Aspekte der elterlichen Sorge. Bei einer Pflegschaft geht es um Teilbereiche - zum Beispiel die Gesundheitssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Recht zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung. Ganz gleich, welche Aufgabe es wird: Die oder der Freiwillige sollte mindestens einmal im Monat persönlichen Kontakt zu seinem Mündel haben. „Eine vertraute Ansprechperson zu werden für das Kind oder den Jugendlichen, etwas mit ihm zu unternehmen und seine Entwicklung positiv zu begleiten – das macht eine Vormundschaft so wertvoll und interessant. Wenn die Chemie stimmt zwischen Vormund und Mündel, kann sie eine Win-Win-Situation werden – auch über den 18. Geburtstag hinaus“, sagt Frank Museler, Koordinator im Fachdienst Vormundschaften des Jugendamtes. Gerade der Aufgabe, eine stabile Beziehung zum Kind aufzubauen, könnten hauptamtliche Vormundinnen und Vormunde oft nicht gerecht werden, da sie sehr viele Fälle betreuten. 

Die meisten Kinder und Jugendlichen, die eine Vormundschaft brauchen, leben in Pflegefamilien oder in Heimen – dort sind also bereits Pflegeeltern oder Bezugsbetreuende für deren Alltagsgestaltung verantwortlich. Der Vormund kommt als gesetzlicher Vertreter hinzu, wenn es zum Beispiel um Schulangelegenheiten oder ärztliche Versorgung geht. „Vieles lässt sich aber auch mit Vollmachten regeln. Das Ehrenamt soll ja – auch, wenn es durchaus mal Krisen und aufreibende Zeiten geben kann – Spaß machen und nicht überfordern“, erklärt Museler. Außerdem sind Vormundin oder Vormund beim Hilfeplangespräch gefragt – hier kommen alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Kindes zusammen, um über die Art und Notwendigkeit der Jugendhilfe zu reden. 

Volljährig muss man mindestens sein, um sich um ein Mündel kümmern zu können. „Eine fachlich passende Ausbildung zum Beispiel als Erzieher oder Psychologin ist natürlich wünschenswert. Aber was im Endeffekt zählt, ist der gesunde Menschenverstand“, stellt Museler klar. Mit potenziellen neuen Ehrenamtlichen führt er zunächst ein ausführliches Gespräch und legt auf dieser Basis ein Profil an, das er auch dem Familiengericht zukommen lässt. Denn dem ist eine Vormundin oder ein Vormund offiziell unterstellt. Das Familiengericht fordert einmal jährlich einen Bericht über die aktuelle Entwicklung des Mündels ein. 

Die persönliche Begleitung und Beratung der Ehrenamtlichen aber übernimmt das Jugendamt. Mehrmals im Jahr wird es zudem Veranstaltungen geben, die tiefergehend zu wichtigen Aspekten von Vormundschaften oder Pflegschaften informieren.  Wer sich vorstellen kann, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu führen, kann sich bei Frank Museler im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien melden – unter Tel. 0251 / 492-51 60 oder per E-Mail an MuselerF@stadt-muenster.de