Meldungsdatum: 24.11.2022
Münster (SMS) Eine Aufstallung des Geflügels in der Stadt Münster ist ab Samstag, 26. November, nicht mehr erforderlich, die mit der Allgemeinverfügung vom 17. Oktober angeordnete Stallpflicht wird aufgehoben. Seit dem 7. November ist in Nordrhein-Westfalen kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln gibt es nur noch vereinzelt.
Korrekturhinweis: In einer ursprünglichen Meldung fehlte das Datum, ab wann die Aufstallpflicht endet. Weitere Informationen auf der Seite des Veterinäramts: https://www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz/
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