Meldungsdatum: 23.11.2022
Die Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt, wie viele andere Behörden im Umkreis, zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Ab dem 2. Januar 2022 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Das betrifft auch die Außenstellen wie beispielsweise das Straßenverkehrsamt, die Erziehungsberatungsstellen und die Nebenstellen des Gesundheitsamts.
Die Betriebsferien für die Beschäftigten beginnen am 24. Dezember und enden am 2. Januar 2023. Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden während dieser Zeit durch den ärztlichen Rufbereitschaftsdienst bearbeitet.
Durch die Schließung ergibt sich die Möglichkeit, die Dienstgebäude für einen zusammenhängenden Zeitraum von neun Kalendertagen nicht bewirtschaften zu müssen. Damit entspricht die Kreisverwaltung einer Verordnung der Bundesregierung, die das Herunterregeln des Energieverbrauchs in der öffentlichen Verwaltung für den kommenden Winter vorschreibt. Die Schließung bietet das größte Einsparpotenzial. Darüber hinaus haben die Beschäftigten die Möglichkeit, aufgelaufene Gleitzeitguthaben und noch nicht genommene Urlaubstage abzubauen.
Bürgerinnen und Bürger, die absehen können, dass sie eine Dienstleistung der Kreisverwaltung Recklinghausen benötigen, sollten den Behördengang daher möglichst frühzeitig vor Weihnachten erledigen oder direkt für das neue Jahr einplanen.
Eventuell wird die Zulassungsstelle am 30. Dezember eine Sonderöffnung für die Anmeldung von E-Fahrzeugen anbieten. Hintergrund ist das Auslaufen der Frist für die Förderung dieser Fahrzeuge. Derzeit wartet die Kreisverwaltung allerdings noch auf eine Rückmeldung der fördergebenden Stellen. Sobald diese vorliegt, wird entschieden, ob diese Sonderöffnung notwendig ist. Hierzu wird es dann eine weitere Information geben.
Auch für die Bezirksstellen des Jobcenters wird es gesonderte Regelungen und Informationen geben.
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