Meldungsdatum: 07.12.2022

Termine der Osnabrücker Bürgerforen 2023

Der erste Durchgang der Osnabrücker Bürgerforen im Jahr 2023 beginnt am Mittwoch, 18. Januar. Unter der Leitung von Oberbürgermeisterin Katharina Pötter oder einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters werden in den Stadtteilen Themen mit Vertreterinnen und Vertretern von Verwaltung und Politik diskutiert, die von Bürgerinnen und Bürgern angemeldet wurden.

Die Sitzungen finden, wie der Rat im Dezember 2021 beschlossen hat, abwechselnd einmal pro Jahr in digitaler Form und in Präsenz in den Stadtteilen statt. Anmeldungen zur Teilnahme an digitalen Sitzungen sind bis zum Vortag des jeweiligen Bürgerforums, spätestens jedoch bis 18 Uhr am Sitzungstag, unter www.osnabrueck.de/anmeldung-buergerforen, möglich. Anmeldungen für eine telefonische Zuschaltung zu den Videokonferenzen sind ebenfalls möglich, wenn zum Beispiel kein digitales Endgerät zur Verfügung steht. Bei Interesse wird gebeten, sich in der Bürgerberatung bzw. bei den Bürgerinformationen in den Stadthäusern oder spätestens zehn Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin telefonisch im Büro für Ratsangelegenheiten, Bereich Bürgerforen, unter der Telefonnummer 0541 323-4501, zu melden, damit die Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Zur Teilnahme an den Präsenz-Sitzungen in den Stadtteilen ist keine Anmeldung notwendig.

Die Sitzungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr und enden spätestens um 22 Uhr.

Bis drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung können Tagesordnungspunkte angemeldet werden im Internet unter www.osnabrueck.de/buergerforen, bei der Bürgerberatung bzw. den Bürgerinformationen in den Stadthäusern zu den jeweiligen Öffnungszeiten und beim Referat Nachhaltige Stadtentwicklung (Sachgebiet Bürgerbeteiligung, Freiwilligenengagement und Senioren/Bereich Bürgerforen), Bierstraße 28, 49074 Osnabrück, Telefon 323-4501, Fax 323-15-4501.

Termine, Tagesordnungen und Protokolle können auch als E-Mail-Abonnement angefordert werden (per E-Mail an buergerforen@osnabrueck.de). Dabei wird um Angabe des oder der betreffenden Stadtteile gebeten.

Termine erster Durchgang:

Termine zweiter Durchgang: