Meldungsdatum: 12.12.2022
Voraussetzung für die Förderung: Es muss sich um ein Dreirad oder ein Spezialrad für den Transport einer weiteren Person handeln und es kann ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Die Höhe der Unterstützung beträgt einmalig 30 Prozent des Kaufbetrages, maximal jedoch 2500 Euro.
Bereits einige Personen haben in den letzten Monaten von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Mit der Fietse unterwegs zu sein, ist in Bocholt Teil der Lebensqualität. Es sollte daher möglichst vielen Menschen möglich sein.
Aus diesem Grunde ist es besonders erfreulich, dass nun das Land NRW, über die Billigkeitsrichtlinie Klimaschutz, 20.000 Euro für die Fortführung des Bocholter Zuschussprogramms zur Verfügung gestellt hat. Die Förderung für Spezialräder geht in Bocholt also weiter, ohne den städtischen Haushalt zu belasten.
Anträge können direkt über die Webseite der Stadt Bocholt digital gestellt werden. Wer hierzu nicht in der Lage ist, kann sich das Antragsformular auch per Email zusenden lassen. Interessierte wenden sich hierzu per Email an die Bocholter Umweltreferentin, Angela Theurich, angela.theurich@bocholt.de.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Nikolaus Kellermann, Telefon 0 28 71 95 32 09, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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