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Unna, den 13. Dezember 2022

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Unna Nr. 11 „Berliner Allee“, 8. Änderung
Kreisstadt Unna.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 09.11.2022 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 11 „Berliner Allee“, 8. Änderung, gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Das brachgefallene Grundstück an der Hammer Straße als übergeordneter Landesstraße soll einer wohnbaulichen Folgenutzung zugeführt werden. Eine derartige Nachnutzung der Fläche wird bereits seit Jahren diskutiert. Ein städtebaulicher Entwurf des Architekturbüros Schamp & Schmalöer sieht eine Bebauung mit dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern, insbesondere im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vor. Entlang der Hammer Straße soll ein Schallschutzriegel aus einer Gebäude-/Wallkombination entstehen, in dem die notwendigen Stellplätze untergebracht werden können. Damit soll ein ausreichender Lärmschutz für die dahinterliegenden Wohnhäuser gewährleistet werden, zugleich kann der Blockinnenbereich von Fahrzeugen freigehalten werden. Es sollen etwa 50 Wohneinheiten entstehen.

Im Umfeld befinden sich eine zweieinhalb-geschossige Reihenhausbebauung sowie das dreieinhalb-geschossige Seniorenzentrum Agaplesion Bethesda. Eine drei- bis dreieinhalb-geschossige Bebauung ist – wie vorgeschlagen - für das Plangebiet durchaus städtebaulich verträglich und sinnvoll.

Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Entwicklung der Fläche, da hier gemäß § 1 (5) Satz 3 BauGB, wie vom Gesetzgeber gefordert, mit dieser Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung Vorrang vor einer Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich gewährt wird. Zudem ist das Gebiet bereits erschlossen. 

Positiv zu bewerten ist außerdem die räumliche Nähe zum Schulzentrum und die gute ÖPNV-Anbindung an die Unnaer Innenstadt (fußläufige Erreichbarkeit der nächsten Bushaltestelle, 15 min zum S-Bahnhof Königsborn). Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den Außenbereich mit seinen vielfältigen Erholungsfunktionen, sodass trotz der verdichteten Bauweise und der Belastung durch Verkehrslärm, ein attraktiver Wohnstandort entstehen kann.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Unna Nr. 11 „Berliner Allee“ setzt für den beantragten Geltungsbereich eine Fläche für Gartenbau fest. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als öffentliche Grünfläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wohnbebauung zu schaffen, sind Änderungen des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans erforderlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplans kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden, da es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung handelt und auch die weiteren Voraussetzungen des § 13 a Abs.1 BauGB erfüllt werden. Demzufolge wird keine Umweltprüfung nach § 2 (4) Bau GB durchgeführt und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist gemäß § 13 a (2) BauGB nicht anzuwenden, da alle in Folge der Planung zulässigen Eingriffe als bereits vor der Planung erfolgt oder zulässig gelten. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend auf dem Wege der Berichtigung anzupassen. Der Öffentlichkeit wurde bereits frühzeitig in Form eines Planaushanges Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 11 „Berliner Allee“, 8. Änderung inkl. Begründung sowie die Artenschutzprüfung und das Schallschutzgutachten liegen gem. § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom

                                    15.12.2022 bis einschließlich 26.01.2023

bei dem Bereich 61, Stadtplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden

                            montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

                                                               und

                        montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich kann der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 11 „Berliner Allee“, 8. Änderung inkl. Begründung sowie die umweltrelevanten Fachgutachten im Internet eingesehen werden. Unter der Internetadresse

https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren sind die Planunterlagen als Download abrufbar.



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