Meldungsdatum: 16.12.2022

OB-Direktwahl: Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet

Noch bis Montag, 2. Januar 2023, können Wahlvorschläge für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters eingereicht werden. Die Frist endet an diesem Tag um 18 Uhr.

Die Trägerinnen und Träger von Wahlvorschlägen können – bitte nach vorheriger Terminvereinbarung - auch zwischen den Jahren ihre Wahlvorschläge bei der Wahlbehörde einreichen oder fehlende Unterlagen nachreichen. Telefonisch sind die Mitarbeitenden unter 787-8510 zu erreichen.

 

Die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungswiese des Oberbürgermeisters findet am Sonntag, 12. März 2023, statt.

Pressekontakt: Simone Scharnke