Kreis Steinfurt. Bundestag und Bundesrat haben eine deutliche Erhöhung der Regelsätze im Rahmen der laufenden Hilfegewährung nach dem Sozialgesetzbuch XII ab 1. Januar 2023 beschlossen. Eine alleinstehende Person hat ab nächstem Jahr Anspruch auf einen Regelsatz von 502 Euro monatlich. Ehepaare erhalten jeweils 451 Euro monatlich. Die Erhöhung der Regelsätze wird von den Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt automatisch zum 1. Januar umgesetzt, ein Antrag auf Gewährung des höheren Regelsatzes ist nicht erforderlich.
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