Meldungsdatum: 16.12.2022
(pen) Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat den Haushalt 2023 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen sowie der Freien Wähler beschlossen. Das Zahlenwerk weist auf mehr als 630 Seiten Erträge von 678 Millionen Euro sowie Aufwendungen von 699,4 Millionen auf, der Etat ist damit mit einer Unterdeckung von 21,4 Millionen Euro geplant.
Wichtigstes Detail für die kreisangehörigen Städte: Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde mit 39 Prozent auf den niedrigsten Wert seit 2010 festgesetzt. Ausgangspunkt dafür war ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen. Der beschlossene Wert liegt um 0,785 Punkte unter den zuletzt von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen 39,785 Prozent.
Keine Mehrheiten fanden die FDP und die AfD für ihre Anträge die Umlage noch deutlicher zu senken und Sätze von 37,5 beziehungsweise 38 Prozent zu beschließen. Ebenso erfolglos war der Vorschlag der FDP, den Hebesatz ab 2024 auf 40 Prozent zu deckeln.
Auf der jetzt beschlossenen Grundlage überweisen Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten in 2023 rund 234,6 Millionen Euro an die Kreiskasse. Das sind gut 6,7 Millionen Euro weniger als bei der Haushaltseinbringung im September veranschlagt.
Um den Hebesatz in der beschlossenen Höhe möglich zu machen und die Städte damit soweit wie möglich zu entlasten, hat die Kreisverwaltung zum einen auf ihre Rücklage zurückgegriffen. Zum anderen wurden Kosten, die im Zusammenhang mit Corona und der Ukraine entstanden sind, gemäß einer Landesregelung isoliert. Diese 5,6 Millionen Euro sind in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auszugleichen. Für die Kreisverwaltung ist dies der Wermutstropfen ihres 2023-Etats.
Der Kreis benötigt und verwendet das Geld für Leistungen und Aufgaben, die er im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger übernimmt, und die von den Städten nicht angeboten werden. Dies sind beispielsweise die Bereiche Bevölkerungsschutz, Ausländeramt und Veterinärwesen, Betreuung von Langzeitarbeitslosen, Heimaufsicht, Pflege und Kindergesundheit sowie soziale Beratungsangebote.
Insgesamt 286 Millionen Euro - und damit gut 40 Prozent - des Kreisetats stehen im Zusammenhang mit Hartz IV. Rund 33 Millionen Euro davon müssen vom Kreis finanziert werden. Der Rest sind Bundesmittel, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden. Sie sind damit quasi ein durchlaufender Posten.
Den größten Ausgabenblock bildet 2023 mit knapp 105 Millionen Euro wie immer die Umlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen zahlen muss. Mit 93,5 Millionen Euro ebenfalls zweistellig sind die Aufwendungen in den Bereichen Sozialhilfe, Leistungen für pflegebedürftige Menschen, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.
Mit der Zustimmung zum Kreishaushalt hat die Politik auch den Weg für geplante Investitionen freigemacht. Dazu zählen unter anderem weitere 5,2 Millionen Euro für das Modernisieren und Erweiterung der Schulen in Trägerschaft des Kreises.
Für Rettungsmittel sowie die Bereiche Brandschutz, Leitstelle und Rettungsdienst wurden insgesamt 79 Millionen in den Haushalt eingestellt. Davon entfallen alleine 69,6 Millionen Euro auf Planungs- und Baukosten für das Gefahrenabwehrzentrum. Ferner sind für die IT-Infrastruktur 2,5 Million Euro und für die Kreisstraßen knapp 1,1 Millionen Euro vorgesehen.
Auf Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen finden sich im Etat 2023 12.000 Euro für das Projekt „Führerschein gegen ÖPNV-Ticket“. Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein freiwillig abgeben und auf Bus und Bahn umsteigen. Sie werden das 49 Euro Ticket in diesem Fall für ein Jahr kostenlos von der Kreisverwaltung erhalten.
Um auf den Fachkräftemangel innerhalb der eigenen Reihen reagieren zu können, stehen der Kreisverwaltung im nächsten Jahr 20.000 zusätzliche Euro für die Personalentwicklung zur Verfügung. Ausgangspunkt hierfür war ein Antrag der FDP.
Stichwort Kreisumlage
Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte um. Bemessungsgrundlage/Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte. Veränderungen bei Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen verändern für die Städte die Abgaben an den Kreis. Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird in gleichen monatlichen Raten erhoben.
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