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Presseinformation

19. Dezember 2022
jobcenter Kreis Steinfurt schaut Einführung des Bürgergeldes positiv entgegen
Reform bringt verschiedene Neuerungen

Kreis Steinfurt. Mit der Einführung im Januar 2023 löst das Bürgergeld ab dem kommenden Jahr das bisherige Arbeitslosengeld II ab. Nachdem der Bundestag das Gesetz Ende November auf den Weg gebracht hatte, blieben den zuständigen Jobcentern etwa vier Wochen für die Umsetzung. „Eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen“, fasst Tilman Fuchs, Vorstandsvorsitzender des jobcenters Kreis Steinfurt, die Stimmung in seiner Behörde zusammen. Schließlich seien die Mitarbeitenden von der Richtigkeit der Neuerungen überzeugt.

Tilman Fuchs stellt klar: „Die Sozialreform umfasst weit mehr als die Erhöhung der Regelsätze. Es handelt sich aber nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ bleibt bestehen. Allerdings richtet sich der Fokus zukünftig verstärkt auf das Fördern der Menschen.“

Das bedeutet, dass der Vermittlungsvorrang entfällt. Stattdessen setzt das Bürgergeld schwerpunktmäßig auf Qualifizierung und Weiterbildung. „Ziel ist es, Arbeitslose in dauerhafte Beschäftigung anstatt in einfache Helferjobs zu vermitteln“, erklärt Tanja Naumann, Vorstand Markt und Integration des jobcenters Kreis Steinfurt.

Die Aufnahme einer Ausbildung statt einem Aushilfsjob lohnt sich ab dem kommenden Jahr auch finanziell für die Betroffenen. Für die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zahlen Jobcenter künftig einen Bürgergeld-Bonus. Ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten Teilnehmende von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu belohnt das Jobcenter bei Umschulungen das Bestehen von Zwischenprüfungen und Ausbildungen mit Weiterbildungsprämien. „Dieser Schritt ist richtig. Mit dem Anreizsystem wird das Durchhalten dieser wichtigen Qualifizierungswege gefördert. Denn häufig ist ein Aushilfsjob in finanzieller Hinsicht kurzfristig die bessere Wahl“, erklärt Tanja Naumann. Zusätzlich gibt es ab dem kommenden Jahr das Angebot des ganzheitlichen Coachings. „Damit unterstützen wir Menschen auf ihrem Weg zurück in Arbeit sehr engmaschig, da das Coaching aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen kann“, so Naumann,

Nicht nur im Bereich der Arbeitsvermittlung ändert sich im kommenden Jahr einiges, auch in den Bereichen Antragsstellung und finanzielle Unterstützung wartet das Bürgergeld mit einigen Neuerungen auf. „Mehr als 20.000 Menschen im Kreis Steinfurt werden am 1. Januar mehr Geld im Portemonnaie haben“, so Thomas Robert, Vorstand Leistungsgewährung und Interner Service des Jobcenters. Die Regelsätze für Alleinstehende, Kinder und Paare ändern sich. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener ab dem 1. Januar 53 Euro mehr.

Bei Neuanträgen im kommenden Jahr überprüfen Jobcenter ein Jahr lang nicht, ob die Wohnung angemessen ist. „Menschen, die arbeitslos sind und sich eine neue Stelle suchen müssen, sollen sich nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssen“, begrüßt Robert diesen Schritt. Allerdings, so der Vorstand, übernehme das Jobcenter nur angemessene Heizkosten.

Ebenso ist ein höheres Schonvermögen als bisher vorgesehen und Rücklagen für die Altersvorsorge bleiben ebenfalls besser geschützt. „Damit honoriert der Gesetzgeber die Lebensleistung von Männern und Frauen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind“, erläutert der Jobcentervorstand.

Mit dem Bürgergeld sollen junge Menschen verstärkt erfahren, dass Arbeit sich finanziell lohnt. Daher gelten für diese Bevölkerungsgruppe ab dem kommenden Jahr höhere Freibeträge. Schülerinnen und Schüler dürfen in den Ferien unbegrenzt dazuverdienen und können künftig den Lohn aus ihrem Minijob behalten. Bislang galt für sie eine Höchstgrenze von 2.400 Euro. Auch das Ehrenamt wird künftig stärker gefördert und es gibt bessere Möglichkeiten für Zuverdienste. „Arbeit lohnt sich. Das soll spürbar werden“, so Robert.

Dennoch sieht auch das Bürgergeld Sanktionen vor, wenn Leistungsbeziehende ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. „Gerade dieser Punkt wurde in den Medien viel diskutiert“, weiß Thomas Robert. „In der Praxis betrifft er allerdings nur einen sehr kleinen Teil der Leistungsbeziehenden.“ Wichtig sei es, dass die Neuregelung der Sanktionen nach wie vor Kürzungen vorsehe, aber Kosten der Unterkunft – also die Miete – nicht länger gekürzt werden könne. Ein wichtiger und richtiger Schritt findet Robert.

Insgesamt, so die Vorstände des hiesigen Jobcenters, freue man sich auf das kommende Jahr und das Bürgergeld, mit dem arbeitslosen Menschen mehr Wertschätzung und Vertrauen entgegengebracht werde. Ein Ansatz, den das jobcenter Kreis Steinfurt, gerne verfolge.




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