Meldungsdatum: 27.12.2022
Normalerweise dürfen Gehwege nicht von Radfahrerinnen und Radfahrern benutzt werden. Verkehrsrechtlich ist es gleichwohl möglich, Ausnahmen zuzulassen.
Dazu hat sich die Stadt Bocholt an dieser Stelle entschieden, da der Weg augenscheinlich längst von vielen Radlerinnen und Radlern als komfortable Alternative genutzt wird, um flott Richtung Georg-Platz zu gelangen, ohne sich in den fließenden Verkehr einsortieren oder auf die Ampelschaltung warten zu müssen. Die Verwaltung hält das für vertretbar, zumal der Gehweg an dieser Stelle mit 2,50 Meter Breite genügend Platz sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger wie auch für Radlerinnen und Radler bietet, ohne dass diese sich behindern. Die kurze Strecke ist gut einsehbar, es gilt Schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Der Radweg ist ein Zusatzangebot - Radlerinnen und Radler können natürlich alternativ die Straße nutzen.
Eine Fahrrad-Freigabe für den Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Brückenseite ist nicht geplant. Die Verkehrssituation ist hier verkehrsrechtlich anders zu bewerten und zu unübersichtlich.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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