Presseinformation

Nr. Steinfurt, 28. Dezember 2022


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Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt weist auf Neuregelungen für Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten hin
Vorgaben treten am 5. Januar 2023 in Kraft

Kreis Steinfurt. Anfang 2023 treten neue gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten in Kraft. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt weist darauf hin, dass die neuen Vorgaben alle Anlagen betreffen, die sich in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten von Fließgewässern befinden. Sie dürfen ab dem 5. Januar nur noch betrieben werden, wenn sie hochwassersicher sind: Heizölanlagen müssen so aufgestellt sein, dass sie entweder von Hochwasser nicht erreicht werden können oder sie müssen durch geeignete Verankerungen gesichert sein, damit sie im Überschwemmungsfall fest stehen bleiben und nicht aufschwimmen können. Der Neubau von Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten ist bereits grundsätzlich verboten.

 

Über das Fachinformationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.elwasweb.nrw.de können sich Betreiber von Heizölanlagen darüber informieren, ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Auch die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt gibt dazu Auskunft. Im Falle einer notwendigen Nachrüstung, sind die umzusetzenden Maßnahmen stark von der Beschaffenheit der Anlage und ihrer Umgebung abhängig. Der Kreis Steinfurt empfiehlt daher, umgehend einen Termin mit einer/einem Sachverständigen zu vereinbaren und entsprechende Anlagen überprüfen zu lassen. Sollte eine Nachrüstung notwendig sein, erfolgt diese anschließend in Abstimmung mit einem Fachbetrieb und der Behörde.

 

Informationen zu Sachverständigen in der Region sowie weitere Auskünfte zu den neuen gesetzlichen Regelungen bietet die Untere Wasserbehörde des Kreises telefonisch unter 02551-69 3455.