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Presseinformation

29. Dezember 2022
Silvester-Feuerwerk: Untere Naturschutzbehörde bittet um Rücksicht auf Arten- und Umweltschutz
Keine Raketen, Böller etc. in und in der Nähe von Naturschutzgebieten zünden

Kreis Steinfurt. Der Jahreswechsel wird traditionell mit Feuerwerk gefeiert. Während das Zünden von Raketen, Böllern etc. für Menschen mit Freude verbunden ist, belasten die Lichteffekte, der Lärm und die Abfälle Tiere und auch Pflanzen. Deshalb bittet die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt um Rücksichtnahme gegenüber der Natur und insbesondere der Naturschutzgebiete (NSG).

 

Wie bei Hund und Katze ist Silvester auch Stress für Wildtiere. Dabei ist der Winter aufgrund des geringeren Futterangebotes eine besonders sensible Zeit für die Tiere, in der sie mit ihrer Energie haushalten müssen. Durch Feuerwerk werden sie aufgeschreckt und geraten in Panik.

 

Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass gemäß der jeweiligen Schutzgebietsverordnung Beunruhigungen und Störungen von Tieren, wie sie von in Naturschutzgebieten gezündeten Böllern und Feuerwerken ausgehen würden, verboten ist. Das betrifft ebenfalls die nähere Umgebung um das Gebiet herum. Auch dürfen Flächen im NSG außerhalb der Straßen, Wege, Park- oder Stellplätze nicht betreten oder befahren werden. Außerdem gefährden entstehende Abfälle die Tiere und das Ökosystem.

 

Naturschutzgebiete bieten seltenen, teils stark gefährdeten und oft störungsempfindlichen Arten einen Lebens- und Rückzugsraum. Sie dienen ihrer Erhaltung, der Vielfalt und Schönheit der Natur.




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Kreis Steinfurt | Der Landrat

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