Meldungsdatum: 03.01.2023
Am 1. Januar ist das Bürgergeld in Kraft getreten. Mit der neuen Grundsicherung für Erwerblose wurde das bisherige Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, abgelöst. Ziel der Sozialreform ist es, Bürokratie abzubauen und Menschen dauerhaft in Jobs zu vermitteln. Das Jobcenter EN informiert über die wichtigsten Änderungen.
Die Regelsätze haben sich mit dem Bürgergeld deutlich erhöht: Alleinstehende erhalten 502 Euro, Paare pro Person 452 Euro. Für Kinder bis 6 Jahren beträgt der Regelbedarf 318 Euro, für Kinder bis 14 Jahren 348 Euro und für Jugendliche bis 18 Jahren 420 Euro. Für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern liegt der Betrag bei 402 Euro.
„Die bisherigen Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II müssen keinen neuen Antrag stellen, die Leistungen stellen wir automatisch um“, versichert Heiner Dürwald, Fachbereichsleiter des Jobcenters EN. „Alle Leitungsberechtigten haben die erhöhten Regelsätze bereits mit der Zahlung für Januar 2023 erhalten.“ Während die erhöhten Regelbedarfe ab sofort fließen, würden die Anträge, Schreiben und Bescheide hingegen nach und nach angepasst.
Für Personen, die erstmals einen Leistungsantrag stellen, gilt im ersten Jahr die sogenannte Karenzzeit, in der die Kosten der Unterkunft in voller Höhe und Heizkosten in angemessener Höhe übernommen werden. Das Vermögen bleibt im ersten Jahr des Leistungsbezugs unberücksichtigt, wenn es die Summe von 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt.
Bei Pflichtverletzungen werden die Leistungen gestaffelt gemindert: Bei einer ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei einer zweiten für zwei Monate um 20 Prozent bei einer dritten für drei Monate um 30 Prozent. Meldeversäumnisse werden mit einer Leistungsminderung um 10 Prozent sanktioniert.
Stichwort weitere Änderungen ab Juli
Ab dem 1. Juli treten folgende weitere Änderungen in Kraft:
Die Freibeträge für Beschäftigungen mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden auf 30 Prozent angehoben. Junge Menschen dürfen ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Grenze von 520 Euro behalten. Das Einkommen aus Ferienjobs bleibt in Gänze unberücksichtigt.
Die Eingliederungsvereinbarung wird künftig von einem Kooperationsplan abgelöst. Dieser wird gemeinsam zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Integrationscoach erarbeitet. Der Kooperationsplan soll in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie dokumentieren.
Für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es ein Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sind Weiterbildungsprämien vorgesehen. Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und maximal acht Wochen dauern, werden mit dem sogenannten Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro unterstützt.
Weitere Informationen finden sich unter www.sgb2.info
Pressekontakt: Lisa Radtke
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