Meldungsdatum: 04.01.2023
Zum 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld eingeführt worden. Bezieher*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2) müssen keinen neuen Antrag stellen, um Bürgergeld zu erhalten. Ihre Leistungen werden automatisch auf das Bürgergeld umgestellt und die erhöhten Regelbedarfe angepasst.
Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden wegen der sehr späten Verabschiedung des Bürgergeldes noch Schritt für Schritt angepasst. „Es kann vorkommen, dass Betroffene nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten“, erläutert Michael Bethmann, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales bei der Stadt Ahaus. „Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.“
Leistungen können noch mit den bisherigen Formularen beantragt werden oder auch online auf der Homepage der Stadt Ahaus unter https://bit.ly/JobcenterAhaus. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Bürgergeld, ebenso bei der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld oder bei der Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/buergergeld-2125010.
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