Meldungsdatum: 06.01.2023
Die diesjährige Jägerprüfung wird ab Montag, 24. April, im Hochsauerlandkreis durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis Freitag, 24. Februar, an den Hochsauerlandkreis, Untere Jagdbehörde, Steinstraße 27, 59872 Meschede, zu richten. Dem Antrag sind Nachweise über die Ausbildung zur kundigen Person nach der EU-Hygieneverordnung und über die Ausbildung an der Kurzwaffe sowie der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro beizufügen. Weitere Informationen sind im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagdwesen) oder unter der Telefonnummer 0291/94-1366 erhältlich.
Pressestelle Hochsauerlandkreis
Martin Reuther (V.i.S.d.P.)
Steinstraße 27
59872 Meschede
Fon: 0291/94-1458
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