Meldungsdatum: 13.01.2023

Gesetze mit Leben erfüllen und Verantwortung übernehmen

Wer ist bereit, am Amtsgericht und am Landgericht Kassel als Jugendschöffin oder -schöffe an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen? Wie überall in Deutschland sind diese Vertreterinnen und Vertreter des Volkes 2023 für die kommende fünfjährige Amtszeit neu zu bestimmen.

Dafür sucht die Stadt nach Bewerberinnen und Bewerbern. Diese müssen in Kassel wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Interessierte können sich ab sofort und bis spätestens Montag, 10. April, beim Jugendamt der Stadt Kassel melden. Dort gibt es Bewerbungsunterlagen und weitere Auskünfte unter der E-Mail-Adresse doris.koenig@kassel.de oder Telefon 787-4005.

„Unser demokratisches Gemeinwesen braucht die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Als Schöffin oder Schöffe kann man ganz konkret dazu beitragen, dass Gesetze mit Leben erfüllt werden. Wer ist bereit, mit dieser interessanten Aufgabe ein Stück Verantwortung in unserem Rechtsstaat zu übernehmen?“, fragt Jugenddezernentin Nicole Maisch. Denn die Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen ist also kein Urteil möglich. Umgekehrt verantworten sie somit jedes Urteil mit - sei es eine Verurteilung oder ein Freispruch.

Keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich

Als ehrenamtliche Richter würdigen Schöffinnen und Schöffen Beweise und bewerten Indizien. Sie sollen darüber urteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen so, wie die Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht. Daher verlangt das Amt eines Schöffen Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen sollten aber über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Ihre Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, gewonnen in beruflicher Tätigkeit oder gesellschaftlichem Engagement, sollen in die Prozesse einfließen. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Und so geht es mit eingegangenen Bewerbungen weiter: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kassel schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Jugendhaupt- und -ersatzschöffen. Ausgeschlossen von der Wahl ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Keine Schöffen werden sollen zudem hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sowie Religionsdiener.

Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.

Pressekontakt: Stephan Kaiser