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Unna, den 12. Januar 2023

Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2023

Ab dem 13. Januar 2023 werden rund 24.000 Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2023 an Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben verschickt.

 Zur Information der steuer- und gebührenpflichtigen Personen und Firmen wird den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2023 und ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt.

 Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 44,78 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2021: rd. 45,40 Mio. €).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

Grundsteuer A                                           0,26 Mio. €

Grundsteuer B                                         19,53 Mio. €

Summe Steuern                                      19,79 Mio. €

 

Schmutzwassergebühren                          8,17 Mio. €

Niederschlagswassergebühren               10,44 Mio. €

Straßenreinigungsgebühren                      1,01 Mio. €

Müllabfuhrgebühren                                 5,37 Mio. €

Summe Gebühren                                  24,99 Mio. €

  

Müllmarken:

Weiterhin werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 sind nach wie vor gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.

 

Beratung:

Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.

 Für viele Anliegen können die Bürger das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen:

 

  • Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
  • An - und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
  • Erklärung zum Eigentumswechsel
  • Mitteilung von Zählerständen zur Berücksichtigung von Außenwasserzählern (Gartenbewässerung)
  • Allgemeines Kontaktformular

Bei weitergehenden Fragen zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer berät der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:  

Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens

Telefon

Ansprechpartner*in

A - Ka

02303 103 - 266

Herr Tiede

Ke - Sch

02303 103 - 267

Frau Treese

Se - Z

02303 103 - 265

Frau Hinz

 Für Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen

 montags, dienstags und donnerstags            von               8.30 Uhr  bis     12.00 Uhr

und                                                                   von             13.30 Uhr  bis     15.45 Uhr

mittwochs                                                       von               8.30 Uhr  bis     12.00 Uhr

freitags                                                             von               8.30 Uhr  bis     12.30 Uhr

 zur Verfügung.

 Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Bereich Steuern zu rechnen. Deshalb ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.

  • Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:

Telefon

Ansprechpartner*in

02303 2003 - 28

Herr Niederheidt

02303 2003 - 83

Frau Willige-Schleep

02303 2003 - 92

Frau Hüffer

02303 2003 - 22

Herr Richter

 

Grundsteuerreform

Die Kreisstadt Unna erinnert noch einmal alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daran, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig, bis zum 31. Januar 2023 bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Dortmund-Unna ist unter der Rufnummer (0231) 5188-1959 zu erreichen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet und erhebt die Kreisstadt Unna die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Bitte beachten Sie die angehängten Infoblätter




Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Flyer Aktuelle Gebühreninformation 2023
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Infoblatt 2023 Mülländerungen und Eigentumswechsel
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