Meldungsdatum: 13.01.2023

Chancen-Aufenthaltsgesetz ist in Kraft: Anträge an die Abteilung für Zuwanderung und Integration

Bundestag und Bundesrat haben es im vergangenen Jahr beschlossen: Jetzt ist zu Jahresbeginn 2023 das sogenannte Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft treten. Kernstück des Gesetzes ist das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht.

„Damit wird nun vielen Menschen, die langjährig ihr Lebensumfeld in Deutschland gefunden und sich erfolgreich integriert haben, eine Chance für eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet“, freut sich Bürgermeisterin Ilona Friedrich.

Langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer haben nun die Möglichkeit ein Bleiberecht zu erhalten. Dieses erhalten Personen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. In Stadt und Landkreis Kassel betrifft dies zusammen ca. 700 Personen. Davon 301 Personen in Kassel und 248 im Landkreis Kassel sowie Angehörige. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Voraussetzung ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Straftäter bleiben vom Chancenaufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.
Außerdem haben gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit, ein Bleiberecht zu bekommen.
Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten werden gewürdigt, indem ihnen künftig nach sechs Jahren – oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten wurden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem wurden bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wurde erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen steht künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offen.

Anträge können online bei der Abteilung Zuwanderung und Integration des Bürgeramtes unter www.kassel.de/Zuwanderung gestellt werden. Eine zu beachtende Antragsfrist gibt es nicht. Termine zur Prüfung der Anträge werden nach Antragstellung von der Zuwanderungsabteilung vergeben. In diesem Zusammenhang werden den Antragstellenden auch die noch vorzulegenden Unterlagen mitgeteilt.

Pressekontakt: Sascha Stiebing