Alle Meldungen
Presseinfos abonnieren
Suche
Fotoarchiv
Druckansicht



Presseinformation

16. Januar 2023
Umtausch alter Papierführerscheine: Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 läuft am 19. Januar ab
Alte Dokumente werden ungültig | Umtausch über Kreisverwaltung Steinfurt oder Bürgerbüros

Kreis Steinfurt. Alle Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen bis zum 19. Januar 2033 schrittweise in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden – das legt eine entsprechende EU-Richtlinie fest. In einer ersten Phase sind alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen und rosa Papierführerscheins zum Umtausch aufgerufen. Die entsprechenden Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt. Die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Umtauschfrist für Papierführerscheinbesitzerinnen und -besitzer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023 abläuft und ihre alten Dokumente danach ungültig werden. Betroffene Personen sollten daher schnellstmöglich einen Umtauschantrag einreichen. Möglich ist das sowohl beim Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt, als auch bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden.

 

Termine in der Führerscheinstelle des Kreises in Steinfurt können online unter https://termine.kreis-steinfurt.de gebucht werden. Alternativ bietet der Kreis auch eine Online-Antragstellung per Zoom-Sitzung an. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/umtauschantrag-onlinebuero. Bei der Beantragung sind neben einem Personalausweis, Reisepass oder einem anderen gültigen Ausweisdokument auch der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Lichtbild vorzuweisen. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € inklusive Versandkosten an. Die neuen Führerscheine werden direkt per Post zugestellt.

 

Die nächste Frist zum Umtausch alter Papierführerscheine betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 und läuft am 19. Januar 2024 ab. Auch diese Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer sind daher bereits jetzt aufgerufen, entsprechende Anträge zeitnah zu stellen.

 

In einer zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Alle Umtauschfristen sind online unter dem folgenden Link aufgeführt: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

 

Weitere Fragen beantwortet die Führerscheinstelle per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de oder über die telefonische Hotline unter 02551/69-2999.




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Zum Download bitte mit dem Mauszeiger auf Bild oder Symbol klicken.

Umtauschpflicht für Führerscheine: Frist für Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 endet



Kontaktdaten Herausgeber:
Kreis Steinfurt | Der Landrat

Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
pressestelle@kreis-steinfurt.de
www.kreis-steinfurt.de