Meldungsdatum: 17.01.2023

Verbesserungen im BAföG wegen rückläufiger Antragszahlen

Rund zwei Millionen Euro zahlte der Märkische Kreis im Jahr 2022 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an Schülerinnen und Schüler aus. Auf die bundesweit rückläufigen Antragszahlen hat der Gesetzgeber mit Verbesserungen reagiert.

Der bundesweite Trend machte auch vor dem Märkischen Kreis nicht halt: Die Zahl der gestellten Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ging im vergangenen Jahr weiter zurück. Gleichwohl zahlte der Märkische Kreis 2022 mit rund zwei Millionen Euro nur 260.000 Euro weniger Schüler-BAföG als im Vorjahr aus. Insgesamt gingen 710 Anträge ein, davon mussten 167 abgelehnt werden, zehn wurden zurückgezogen. Seit 2015 sinken die Antragszahlen zum Schüler-BAföG im Märkischen Kreis rasant. 2015 waren es noch 1.505 Antragssteller, 2016 gingen 1.151 Anträge ein und 2021 verzeichnete der Fachdienst BAföG und sonstige Hilfe im Altenaer Kreishaus noch 743.

Der Gesetzgeber hat auf die stetig rückläufigen Antragszahlen reagiert und zum 1. August 2022 viele Änderungen und Verbesserungen vorgenommen. So wurden die Grenzen des Einkommens von Eltern und Auszubildenden und die Bedarfssätze deutlich angehoben. Die Altersgrenze von 30 Jahren für den Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung wurde auf 45 Jahre hochgesetzt. Der Freibetrag vom eigenen Vermögen der Auszubildenden beträgt jetzt 15.000 Euro. Für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, bleiben 45.000 Euro vom Vermögen anrechnungsfrei.

Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 262 und 781 Euro. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/ibieb abrufbar.

Weil das Schüler-BAföG in voller Höhe als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss, ist es für Auszubildende interessant. Entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung. Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig, die Ausbildung an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen hingegen nur unter sehr engen Voraussetzungen.

Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 966 6149


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Rund zwei Millionen Euro zahlte der Märkische Kreis im Jahr 2022 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an Schülerinnen und Schüler aus. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis

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Rund zwei Millionen Euro zahlte der Märkische Kreis im Jahr 2022 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an Schülerinnen und Schüler aus. Foto: Raffi Derian/Märkischer Kreis