Meldungsdatum: 17.01.2023

Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Landratswahl im Kreis Viersen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Gültigkeit der Landratswahl im Kreis Viersen vom 13. September 2020 bestätigt.

Dazu erklärt Landrat Dr. Andreas Coenen: „Ich freue mich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und dass nun Rechtssicherheit einkehren kann – für den Kreis und für die Bürgerinnen und Bürger.“

Der Kreis Viersen hatte nach einem entsprechenden Votum des Kreistags ebenso wie Landrat Dr. Coenen beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. März 2022 eingelegt.

„Es war gut, dass auch der Kreistag im letzten Jahr einer Berufung zugestimmt hat und wir gemeinsam die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der höheren Instanz überprüfen lassen konnten“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.